Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB

 

1. Die Anmeldung ist erst mit dem Zahlungseingang sowie der Bestätigung durch rh-seminar verbindlich. Die Zahlung ersetzt die handschriftliche Unterschrift auf dem Formular!


2. Geht die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Meldung oder bis zum auf der Meldung angegebenen Datum nicht auf dem u.g. Konto ein, verliert der Teilnehmer den Anspruch auf Reservierung und der Platz wird ohne weitere Rücksprache anderweitig vergeben. Bei Staffel- oder Vereinsbuchung wird eine Anzahlung in Höhe von 150.-€ (300.-€ bei zwei Referenten) innerhalb von 10 Tagen fällig; die Restsumme spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn.

3. Bei Absage seinerseits ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass 50% der Meldegebühr als Aufwandsentschädigung einbehalten werden. Bei Absage seinerseits bis 6 Wochen oder weniger vor Seminarbeginn (gerechnet am ersten Tag des Seminares) erhält er keine Erstattung. Der Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, selbst einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Die finanzielle Abwicklung mit diesem regelt er selbst und informiert rh-seminar sofort darüber.

4. Bei Absage durch rh-seminar wird die Gebühr in voller Höhe erstattet, ausgenommen
evtl. Stornierungskosten für Hotels, Flüge usw. Muss das Seminar auf Grund höherer Gewalt (Gewitter, Sturm usw. 7 Tage oder weniger vor Beginn) abgesagt oder abgebrochen werden, erfolgt KEINE Erstattung.

5. Die Reservierung für Unterbringung nimmt der Teilnehmer selbstständig und rechtzeitig vor. Bei zu später Reservierung und evtl. damit verbundenen Kosten oder Nichtteilnahme, erfolgt keine Erstattung seitens rh-seminar.

6. Alle Teilnehmer eines Seminares (ausgeschlossen sind Staffel-/Gruppenseminare) erhalten auf selbstständige Nachfrage eine Bonuskarte, die nicht übertragbar ist. Anlässlich der von rh-seminar selbst durchgeführten Seminare wird diese abgezeichnet und der erreichte Bonus vor Ort ausgezahlt. Der Teilnehmer muss sich selbstständig um die Abzeichnung durch rh-seminar kümmern. Ein Nachtragen ist NICHT möglich.
Ausgeschlossen sind Trainingstage wie Freizeitpark, Werkstatthof oder auch als Trainingstage ausgeschriebene Veranstaltungen! 

7. Film- und Tonaufnahmen während des Seminars sind ausschließlich nach Rücksprache und für die interne Nutzung des Teilnehmers bzw. der Gruppe/Staffel erlaubt und dürfen NICHT ohne schriftliche Genehmigung durch rh-seminar auf Homepages, youtube oder sozialen Medien veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlung können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

8. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass rh-seminar sich vorbehält, Videos oder Fotos, die während der Veranstaltungen durch rh-seminar gemacht werden auf der Homepage, Facebookseite oder anderen sozialen Medien zu veröffentlichen. Er erteilt hierzu seine inhaltliche und unbefristete Genehmigung.

9. Für Schäden, die ggf. durch teilnehmende Hunde verursacht werden, übernimmt die ausrichtende Staffel / der Besitzer jegliche Haftung! rh-seminar ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, wenn solcher durch einen Hund geschädigt wird.

10. Der Teilnehmer / Ausrichter erklärt sich einverstanden, dass er auf alle Ansprüche gegen rh-seminar wegen Schäden, die aus der Teilnahme entstehen sollten, verzichtet und für die Gelände eine Genehmigung vorliegt.

11. Teilnehmende Hunde, von denen eine offensichtliche Aggression und/oder potentielle Gefährdung ausgeht, können ohne Erstattung von Kosten von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

12. Die Nutzung des Trainingsgeländes erfolgt auf eigenen Gefahr und auf Grund des Zustandes des Geländes können keine Ansprüche gegen Vermieter/Eigentümer oder andere Personen hergeleitet werden.

13. Der Ausrichter versichert, dass für die gemeldeten Hunde eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und die Hunde den nötigen Impfschutz (SHPLT) tragen.

                      Ich empfehle eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!